Als Qualifikationskriterium zählen die Platzierungen bei Bezirks-, Landesbereichs- u. Verbandsranglistenturniere bzw. der Freistellungen des Verbandes.
Bei Ausfall von Qualifizierten wird auf Grundlage der QTTR v. 11.08.2011 nachnominiert. Voraussetzung Teilnahme an offiziellen Jugendranglistenturniere.
Die Liste der Reihenfolge für die Nachnominierungen wird nach Erscheinen der QTTR v. 11.08.11 veröffentlicht.
Einladung für die Qualifizierten bzw. für die Nachnominierungen erfolgt über die Vereine.